Wann greift meine Betriebsunterbrechungsversicherung aufgrund von Corona?
Das Coronavirus ist in unserem Alltag mittlerweile allgegenwärtig. Doch die meisten Betroffenen sind Unternehmen. Zum Glück haben Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, oder? Doch wann diese Versicherung greift, und was müssen Sie dabei beachten?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung
Vorab ist zu erwähnen, welchen Sinn die Versicherung hat. Wie es der Name schon sagt, greift diese Absicherung bei Betriebsunterbrechungen. Sie greift also nicht bei zerstörten Maschinen, etc., sondern nur bei sogenannten Ertragsausfällen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich je nach Einnahmen der vergangenen letzten Jahren. Der Versicherungsanbieter prüft deshalb jedes einzelne Unternehmen und die damit einhergegangene finanzielle Ausgangslage jedes Jahres. Erst dann wird über die Erstattung und die exakte Versicherungssumme entschieden. Die Versicherung greift jedoch nur, wenn ein Sachschaden vorliegt und dieser der Grund für die Ertragsausfälle ist. Bei Ausbrechen von Krankheiten oder Seuchen ist dies also nicht der Fall.
Welche Voraussetzungen gelten hierbei?
Die einzigen Voraussetzungen, um diese Absicherung abschließen zu können, sind recht simpel. Sie müssen Selbstständige/r, Freiberufler/in, Gastronom/in, Arzt/Ärztin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Architekt/in, Ingenieur/in, Wirtschaftsprüfer/in. Steuerberater/in, Dolmetscher/in oder Übersetzer/in sein, oder in ein Pflegeheim leiten. Sollten Sie einen dieser Berufe ausüben, ist es Ihnen möglich, eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
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Vorteile und Nachteile
Wie bei jeder Versicherung gibt es hier natürlich auch Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen der Versicherung gehört beispielsweise die Übernahme der laufenden Kosten, gemäß dem Fall, der Betrieb wird aufgrund eines Sachschadens eingestellt. Weiterhin übernimmt die Versicherung Ihre Gewinnausfälle. Des Weiteren bekommen Sie auch Leistungen, falls nur eine Teilstörung vorliegt. Es reicht, wenn der Betriebsablauf unterbrochen wird. Die Versicherung berechnet Ihre Beiträge im Übrigen individuell, was eine Über- bzw. Unterversicherung so gut wie ausschließt.
Doch ebenso bringt die Versicherung Nachteile mit sich. Hierzu gehört beispielsweise, dass kein Versicherungsschutz bei Krankheiten oder Seuchen besteht. Sollten Sie also auf Leistungen Ihrer Versicherung aufgrund des Coronavirus’ hoffen, werden Sie wohl oder übel leer ausgehen. Des Weiteren werden Ihre Beiträge jedes Jahr neu ermittelt. Hierfür müssen jährlich alle Gewinne und Ausgaben vorgelegt werden.
Fazit
Wer sich Leistungen aus seiner Versicherung erhofft, wird leider enttäuscht. Durch die Krankheiten-und Seuchen-Regelung greift diese Versicherung nicht bei Corona. Sollten allerdings Sachschäden Grund einer Betriebsunterbrechung sein, ist diese Absicherung mehr als hilfreich. Auch wenn die Versicherung nicht beim Coronavirus greift, bietet sie viele Vorteile und kann so manche Existenzen retten. Sollte die Betriebsunterbrechungsversicherung auch für Sie interessant sein, besuchen Sie uns auf unserer Website.
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