Appelle an Urlauber
Aktuell ist kein Lockdown vorgesehen, der das Reisen ausdrücklich verbietet. Stattdessen bliebt es beim Appell, dass die Menschen über Ostern nicht verreisen sollten – weder klassisch, noch “kontaktarm”. Ob es ein Verbot geben kann und wird, prüfen die Verantwortlichen aktuell noch.
Regelungen für den Handel
Ob der Einzelhandel aufmachen darf – mit Terminvergabe, mit Click and Collect oder generell – hängt in erster Linie von der Inzidenz ab. In manchen Bundesländern gelten Sonderregeln für Buchhandlungen, Baumärkte, Gärtnereien und einige weitere. Das kann sich jederzeit ändern, wenn die Inzidenz von 100 überschritten wird. In den meisten Bundesländern wird dann eine Notbremse gezogen, sodass alle Händler schließen müssen.
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Testpflicht nach dem Fliegen und in bestimmten Einrichtungen
Wer aus dem Ausland zurückgekehrt, egal ob privat oder beruflich, soll sich einem Text unterziehen. Fällt dieser positiv aus, müssen Betroffene zwingend in Quarantäne. Die Pflicht für einen Test gilt in erster Linie bei Einreisen aus dem Ausland mit dem Flugzeug.
Nicht nur nach dem Fliegen wird mehr getestet, sondern auch an Schulen und Kitas. So bald wie möglich sollten sowohl die Schüler als auch die Lehrer und die Angestellten in Kitas mindestens zweimal in der Woche getestet werden.
Test statt Lockdown – was noch beschlossen wurde
Generell wurde beschlossen, dass nach Ostern intensiver getestet werden soll. Unternehmen können sich darauf einstellen, dass anwesende Mitarbeiter regelmäßig getestet werden und bei einem positiven Test in Quarantäne gehen, anstatt zu arbeiten – unabhängig vom Lockdown. Testangebote sollen nicht nur in Unternehmen gemacht werden, sondern auch für eine breite Öffentlichkeit. Die Beschaffung und Umsetzung der Tests steht vonseiten der Regierung weiterhin im Fokus.
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